Die UGAL vertritt Verbundgruppen, Unternehmen, Verbände... Ihre Mitglieder sind entweder Vollmitglied oder assoziierte Mitglieder :
a) Vollmitglieder der UGAL sind
- die nationalen und internationalen Verbundgruppen, die die Förderung der selbstständigen Einzelhändler bezwecken,
- die nationalen oder internationalen Verbände oder Organisationen von Verbundgruppen, die ähnliche Ziele verfolgen.
Die Vollmitglieder müssen juristische Personen sein.
Nur die Vollmitglieder verfügen über ein Wahlrecht anlässlich der Generalversammlung und können in den Vorstand gewählt werden
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b) Die UGAL kann ebenfalls assoziierte Mitglieder aufnehmen oder Kooperationsvereinbarungen mit juristischen oder natürlichen Personen treffen, die keine Vollmitglieder werden können, aber wünschen, zum Erreichen der Ziele des Verbands beizutragen.
Die assoziierten Mitglieder verfügen über die gleichen Rechte wie die Vollmitglieder, mit Ausnahme des Wahlrechts
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