GENERALVERSAMMLUNG
Die Generalversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ.
Der Generalversammlung obliegt insbesondere die Beschlussfassung über Satzungsänderungen, die Bestellung des Vorstands, die Wahl des Präsidenten sowie der Vize-Präsidenten, die Genehmigung des Budgets und des Berichts der Rechnungsprüfer, usw. Die Generalversammlung tritt einmal jährlich zusammen, üblicherweise am letzten Donnerstag und Freitag des Monats Mai. Jedes Jahr findet sie in einen anderen Ort, in der Stadt einer Mitgliedsorganisation, die sich an der Veranstaltung beteiligt. UGAL-Mitglieder hatten somit die Gelegenheit, sich u.a. in Helsinki, München, Wien, Kopenhagen, Montpellier, Barcelona oder Bologna zu treffen.
Die Generalversammlung ermöglicht die Teilnehmer, sich zu treffen, ihre Meinungen zu wechseln, ihre Besorgnisse auszusprechen und zu versuchen, die Lösungen und durch andere Länder angewandten Mittel zu entdecken. Diese Erfahrungsaustausche betreffen ein aktuelles Thema. Im Rahmen dieser Debatten sind generell europäische oder nationale Vertreter eingeladen, die eine andere Beleuchtung der Diskussionen geben.
VORSTAND
Der Vorstand verfügt über alle Befugnisse in Verbindung mit der Geschäftsführung und der Verwaltung, unter dem Vorbehalt der Befugnisse der Generalversammlung. Er besteht aus höchstens vierzehn Mitgliedern und tritt zweimal im Jahr zusammen.
GENERALSEKRETARIAT
Der Generalsekretär verwaltet den Verband und vertritt ihn gegenüber allen internationalen, gemeinschaftlichen oder nationalen Institutionen, Behörden oder Verbänden. Die gegenwärtigen Arbeitssprachen des Sekretariats sind Deutsch, Englisch und Französisch.
Denis LABATUT / Generalsekretär
Ravi BHATIANI / Senior Adviser Legal Affairs
James LAWLESS / Junior Adviser Legal Affairs
Laurence DESSOUROUX / Senior Assistant
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